Scheidungskosten im Detail

Scheidungskosten_Bei einer Ehescheidung geht es immer um den sogenannten Verfahrenswert, vor ein paar Jahren als Streitwert bezeichnet. Der Verfahrenswert wird von beiden Parteien das Nettogehalt zugrunde gelegt und dann für 3 Monate kumuliert. Allerdings bitte beängstigen Sie nicht, Sie brauchen nicht die volle Höhe zu zahlen, stattdessen immer ein vorher festgelegter Bruchteil. Dieser „Bruchteil“ ist durch das Gerichtskostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgesetzt.
Die Scheidungskosten sind allerdings so noch nicht abgedeckt. Scheidungskosten sind auch die Kosten einer Erstberatung bei einem Anwalt. Vertritt dieser Anwalt Sie dann vor Gericht kommen weitere Aufwendungen auf Sie zu. Aber vielleicht sind die Scheidungskosten ja schon außergerichtlich geringer zu halten. Dort werden bestimmte Streitigkeiten beider Eheleute schon im Voraus geklärt. Die Opposition kann durch Schreiben des Anwalts oder Telefonanrufen Vorschläge zur Vereinbarung für diverse Angelegenheiten bekommen. Da kann es im Voraus schon um Unterhalt der Kinder gehen, das Umgangsrecht oder der Verbleib der Ehewohnung. Auch sind die Kosten der Scheidung nicht selten Thema. 

Scheidungskosten

„Scheiden tut weh“, ein altbekannter Spruch, aber es passt bedauerlicherweise. Sollte eine Ehescheidung unumgänglich sein, dann müssen sich beiderlei Parteien auch über alle Folgen bewusst sein. Eine Scheidung allein geht nicht nur an die nervliche Substanz, nicht zuletzt an Scheidungskosten kommt da so jede Menge auf sie zu.
Im besten Fall wäre es, wenn sich (Noch) Mann und Frau kulant einigen würden. Aber weil die Fronten oft sehr verhärtet sind, ist das sehr schwer. Also bitte überlegen Sie es sich gründlich.

Was kostet eine Scheidung?

Eine Scheidung kann nur vor einem Familiengericht rechtskräftig vorgenommen werden. Da ist nicht mal so rasch geschieden, das könnte schwierig werden. Es fallen auf jeden Fall Gerichtskosten an. Als Folge kommen noch die Anwaltskosten dazu, denn komplett ohne Anwalt geht es leider nicht. Es muss auf alle Fälle eine Partei durch einen Anwalt vertreten werden. Das ist Vorschrift seitens des Gesetzgebers. Auf diese Weise summieren sich für die Scheidung schon einige Kosten. Wie schon genannt, im besten Fall sind sich beiderlei Partner vor der Besprechung einig und haben alles besprochen.
Wird aber um alles wie Zugewinngemeinschaft, Unterhaltszahlung für Kinder, Verbleib der gemeinsamen Wohnung, Verbleib einer Liegenschaft oder auch die Frage des Sorgerechts für die Kinder gestritten, dann wird es kostspielig. Die Scheidungskosten schnellen in die Höhe. Sie wissen ja ein Rechtsanwalt kostet schon, wenn sie ihm nur die Hand geben. Deswegen wünschen sich viele Eheleute, die Kosten für ihre Scheidung möglichst gering zu halten. Es fängt bei der Erstberatung an und ist beendet am letzten Tag vor Gericht. Die Kosten der Scheidung lassen sich allerdings durch eine einvernehmliche Scheidung reduzieren. Genauere Informationen hierzu finden Sie hier. 

Fazit

Es gibt die sogenannte einvernehmliche Ehescheidung. Dort haben die Eheleute schon alles im Vorfeld diskutiert und versucht zu klären. Es braucht so nur ein Partner einen Anwalt bestellen, der andere Partner muss dem Anwalt zustimmen und die Kosten werden geteilt. So können Scheidungskosten tief gehalten werden.
Das Gericht muss nur über den Versorgungsausgleich entscheiden, alle ähnlichen Regelungen erfolgen außergerichtlich. Einen Scheidungsanwalt finden Sie beispielsweise in Düsseldorf:
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