Die Frage was kostet eine Scheidung wird relativ häufig gestellt und es kann dazu gesagt werden, dass jede Scheidung teuer ist. Es fallen dabei Kosten für Gericht und Anwalt an. Die gesetzlich festgelegten Verfahrens- und Gegenstandswerte sind dabei maßgeblich. Es stehen jedoch Möglichkeiten zur Verfügung, dass die Frage was kostet eine Scheidung nicht ganz so teuer beantwortet wird. Wer in der heutigen Zeit die Scheidung will, muss auch zahlen.
Was kostet eine Scheidung genau?
Kaum Personen wissen, wie sie die Frage was kostet eine Scheidung beantworten sollen. Die Berechnung ist meist abhängig von vielen Faktoren und es stehen nicht pauschale Ansätze zur Verfügung. Der Kostenaufwand kann jedoch etwa kalkuliert werden, wenn bewusst ist, nach welchen Grundsätzen Kosten anfallen. Zunächst ist wichtig, dass die Scheidung ohne Anwalt nicht funktioniert. Es besteht Anwaltszwang bei den Familiengerichten. Die Anwälte müssen emotionale Aspekte und objektive Gründe trennen und es dem Familiengericht so vortragen, dass die Scheidung vom Richter ausgesprochen werden kann.
Wird eine Person von einem eigenen Anwalt vertreten, werden die Kosten alleine getragen. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht es aus, wenn nur die Person den Anwalt beauftragt, welche bei Gericht den Scheidungsantrag einreicht. Der weitere Ehegatte muss nur zustimmen, ohne dass der eigene Anwalt beauftragt werden muss. Zur Frage was kostet eine Scheidung kann hier gesagt werden, dass nur dann auch der eigene Anwalt benötigt wird, wenn eigene Anträge gestellt werden. Die Kosten einer Scheidung können so geteilt und verringert werden.
Wichtige Informationen zum Thema: Was kostet eine Scheidung
Was kostet eine Scheidung ist eine Frage, welche oft gestellt wird. Eine einvernehmliche Scheidung ist günstiger und bietet das Kostenersparnis von etwa dreißig Prozent. Wird der Anwalt vom Ehegatten beauftragt, darf der andere Ehegatte nicht beraten und nicht vertreten werden. Bei dem Scheidungsverfahren gibt es durch den Interessenkonflikt keinen gemeinsamen Anwalt. Wird bei dem Gericht der Scheidungsantrag eingerichtet, dann wird die Kostenvorschussrechnung erstellt. Wurde dies bezahlt, dann wird der Antrag dem weiteren Ehegatten zugestellt. Für die Tätigkeit erwartet der Anwalt einen Kostenvorschuss. Wer sich zuvor außergerichtlich beraten lässt, muss zum Thema Was kostet die Scheidung mit der Erstberatungsgebühr rechnen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in der Regel. Auch hinzu kommt dann in der Regel eine Erledigungs- und Einigungsgebühr. Die Gebühren werden nach Gegenstandswerten berechnet und die Gerichte gehen von einem Verfahrenswert aus. Die Gebühren werden nach der anwaltlichen Gebührenordnung berechnet, denn die Gebühren werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Was kostet eine Scheidung kann mit dem Verfahrenswert von mindestens 3000 Euro beantwortet werden. Hinzu kommen Haushaltssachen 2000 Euro, Ehewohnungssachen 3000 Euro, Kindschaftssachen 3000 Euro und der Versorgungsausgleich von 1000 Euro. Dabei handelt es sich für was kostet eine Scheidung nur um Mindestwerte. Auf jeden Fall lohnt es sich, sich vorher einen Überblick über den Ablauf einer Scheidung zu machen. Dies ist zum Beispiel in folgendem Artikel möglich:
https://micnetwork.org/uncategorized/scheidung-was-ist-zu-beachten/